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   BVerwG, 08.08.1978 - 4 B 53.78   

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BVerwG, 08.08.1978 - 4 B 53.78 (https://dejure.org/1978,3386)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.1978 - 4 B 53.78 (https://dejure.org/1978,3386)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 1978 - 4 B 53.78 (https://dejure.org/1978,3386)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit eines Bauwerks zum Außenbereich oder zum Innenbereich - Ein als landwirtschaftliches Vorhaben genehmigtes Gebäude als sonstiges Vorhaben - Nutzung in unmittelbarer Nähe eines kleinen im Zusammenhang bebauten Ortsteils - Widerspruch zur organischen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1978 - 4 B 53.78
    Es widerspricht der organischen Siedlungsstruktur, dort nichtprivilegierte Nutzung in unmittelbarer Nähe eines kleinen im Zusammenhang bebauten Ortsteils zuzulassen; denn das würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Vorbildwirkung haben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 3. Juni 1977 - BVerwG IV C 37.75 -)".

    Deshalb weicht das Berufungsurteil auch nicht in seiner Rechtsauffassung von den von der Beschwerde wiedergegebenen Darlegungen des Urteils vom 3. Juni 1977 - BVerwG IV C 37.75 - (BVerwGE 54, 73 ff.) ab; jene Darlegungen schließen nicht die hier aus den konkreten Tatsachen gezogenen rechtlichen Folgerungen aus.

  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1978 - 4 B 53.78
    Denn bei der Prüfung, ob das das streitige Bauwerk tragende Grundstück noch dem Innenbereich im Sinne des § 34 BBauG zuzurechnen ist, ist das streitige Bauvorhaben oder Bauwerk selbst nicht in die Betrachtung einzubeziehen (Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - BVerwGE 28, 268 [BVerwG 06.12.1967 - IV C 94/66] [273]; Beschluß vom 20. September 1977 - BVerwG IV B 177.77 -).
  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 79.63

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1978 - 4 B 53.78
    Sie steht auch nicht im Widerspruch zu dem Urteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 79.63 - (BRS 15 Nr. 56), das sich gegen die Ansicht wendet, eine Bebauung im Außenbereich sei generell mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht vereinbar, vielmehr auf die im Einzelfall konkretisierten planerischen Absichten und - nur - bei Fehlen solcher planmäßigen Festlegungen auf die örtlichen Gegebenheiten abstellt.
  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 41.68

    Verstoß gegen den prozessrechtlichen Grundsatz der Unmittelbarkeit der

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1978 - 4 B 53.78
    Daß die Einhaltung der Vorschriften über Art und Weise der Beweiserhebung nicht im Sinne des § 295 Abs. 2 ZPO unverzichtbar sind, hat der Senat wiederholt dargelegt (Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 41.68 - BVerwGE 41, 174 [177]; Beschlüsse vom 9. März 1973 - BVerwG IV B 110.72 -, vom 18. September 1973 - BVerwG IV B 139.73 - und vom 24. April 1975 - BVerwG IV B 56.75 -).
  • BVerwG, 09.03.1973 - IV B 110.72

    Zulässigkeit einer Fischzucht im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1978 - 4 B 53.78
    Daß die Einhaltung der Vorschriften über Art und Weise der Beweiserhebung nicht im Sinne des § 295 Abs. 2 ZPO unverzichtbar sind, hat der Senat wiederholt dargelegt (Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 41.68 - BVerwGE 41, 174 [177]; Beschlüsse vom 9. März 1973 - BVerwG IV B 110.72 -, vom 18. September 1973 - BVerwG IV B 139.73 - und vom 24. April 1975 - BVerwG IV B 56.75 -).
  • BVerwG, 18.09.1973 - IV B 139.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1978 - 4 B 53.78
    Daß die Einhaltung der Vorschriften über Art und Weise der Beweiserhebung nicht im Sinne des § 295 Abs. 2 ZPO unverzichtbar sind, hat der Senat wiederholt dargelegt (Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 41.68 - BVerwGE 41, 174 [177]; Beschlüsse vom 9. März 1973 - BVerwG IV B 110.72 -, vom 18. September 1973 - BVerwG IV B 139.73 - und vom 24. April 1975 - BVerwG IV B 56.75 -).
  • BVerwG, 24.04.1975 - 4 B 56.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erschließung eines

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1978 - 4 B 53.78
    Daß die Einhaltung der Vorschriften über Art und Weise der Beweiserhebung nicht im Sinne des § 295 Abs. 2 ZPO unverzichtbar sind, hat der Senat wiederholt dargelegt (Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 41.68 - BVerwGE 41, 174 [177]; Beschlüsse vom 9. März 1973 - BVerwG IV B 110.72 -, vom 18. September 1973 - BVerwG IV B 139.73 - und vom 24. April 1975 - BVerwG IV B 56.75 -).
  • BVerwG, 04.01.1977 - 4 B 168.76

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Zu missbilligende

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1978 - 4 B 53.78
    Sie kann weggedacht werden, ohne daß das - nicht rechtlich zu beanstandende - Ergebnis entfiele und verleiht deshalb, auch wenn sie isoliert vielleicht klärungsbedüftig wäre (vgl. den Beschluß des Senats vom 4. Januar 1977 - BVerwG IV B 168.76 -), dieser Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung.
  • BVerwG, 20.09.1977 - 4 B 177.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1978 - 4 B 53.78
    Denn bei der Prüfung, ob das das streitige Bauwerk tragende Grundstück noch dem Innenbereich im Sinne des § 34 BBauG zuzurechnen ist, ist das streitige Bauvorhaben oder Bauwerk selbst nicht in die Betrachtung einzubeziehen (Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - BVerwGE 28, 268 [BVerwG 06.12.1967 - IV C 94/66] [273]; Beschluß vom 20. September 1977 - BVerwG IV B 177.77 -).
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